Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ALPSTOURS für die von ALPSTOURS veranstaltete

2 Der Vertrag zwischen Ihnen und ALPSTOURS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und ALPSTOURS wirksam.

3 Die Leistungen von ALPSTOURS beginnen vor Ort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt.

4.1 Die Preise für Reisearrangements verstehen sich pro Person in € bei Unterkunft im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 Die Zahlung für den Reisepreis hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise zu erfolgen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

5 Annullationsbedingungen

5.1 Annullation (Stornierung) durch den/die Kunden/-in . Eine Annulation muss schriftlich erfolgen. Die minimale Annullationsgebühr bis 30 Tage vor Abreise beträgt CHF 200.-/€ 130-pro Person. Bei kurzfristigen Annullationen gelten für alle Reisen folgende Gebühren in Prozenten des Reisepreises (es wird in jedem Fall mindestens die minimale Annullationsgebühr verrechnet). 29 –22 vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises 21–15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises, 03 bis 01 Tage vor Abreise 100% Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation.

5.2 Änderung oder Umbuchung von Kundenseite. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von CHF 75 / Euro 50 pro Person (Umbuchungsgebühr).

6.1 Änderungen Programm. ALPSTOURS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise im Prospekt vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 Preisänderungen. In Ausnahmefällen (z.B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Wechselkursschwankungen, erhöhte Flughafentaxen, Flugtaxen wie Sicherheitszuschlag" und Treibstoffzuschlag, Kleingruppen-Zuschlag, Silvesterreisen usw.) ist es möglich, dass ALPStours die im Reiseprogramm aufgeführten Preise erhöhen muss. Preisänderungen werden mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bekannt gegeben . Ist der neue Arrangementpreis mehr als 10% über dem alten, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos von der Reise zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet.

6.3 Leistungsänderungen. ALPSTOURS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. ALPSTOURS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet ALPSTOURS nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und Verspätung von Dritten, für die ALPSTOURS nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

6.4 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innerhalb 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

7.1 Ausschluss. ALPSTOURS ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ALPSTOURS Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5.2 und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Für alle von ALPSTOURS angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann ALPSTOURS die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

7.3 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behödliche Maßnahmen oder Streiks können ALPSTOURS veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie ALPSTOURS so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist ALPSTOURS bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.

8 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ALPSTOURS eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

9 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie ALPSTOURS nicht belastet werden.

10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ALPSTOURS Reiseleitung, der örtlichen ALPSTOURS Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

10.2 Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innerhalb der, der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb der vorerwähnten Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.

10.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ALPSTOURS geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innerhalb 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich ALPSTOURS unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

11 Haftung von ALPSTOURS

11.1 Allgemeines ALPSTOURS vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der ALPSTOURS Reiseleitung, der örtlichen ALPSTOURS Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.2 Erhöhtes Unfallrisiko und Sicherheit. Mountainbiking und Trekkingbike Touren sind immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder Teilnehmerin ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Biketouren ist das Tragen eines geprüften Bikehelms , Bikehandschuhen sowie Fahrrad-Schutzbrille obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet ALPStours wie auch die Reiseleitung nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen unserer Mietbikes) -da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenutzt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können. Sie fahren auf eigenes Risiko Mountain Bike. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt ALPSTOURS keine Haftung. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit immer den äußeren Bedingungen (Wetter, Topographie, Strasse-/ Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Lassen Sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten – dies gilt vor allem bei Abfahrten.

11.3.1 Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich ALPSTOURS auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr)

11.3.2 ALPSTOURS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches ALPSTOURS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ALPSTOURS ausgeschlossen.

11.3.3 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet ALPSTOURS, sofern die Schäden durch ALPSTOURS oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze.

11.3.4 Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von ALPSTOURS auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

11.3.5 Transportschäden und Diebstahl von (Miet-)Bikes. ALPStours haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bus usw.) entstandene Schäden am Fahrrad; ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Die Teilnehmer/-innen müssen ihr Fahrrad privat versichern. Insbesondere haftet der/die Teilnehmer/-in auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei ALPStours geliehenen Mietmountainbikes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und eine Diebstahl- Versicherung für Ihr Fahrrad.

12 Haftung für Mietbikes. Der Mieter haftet für jegliche Beschädigung oder Verlust der Mietsache Bike .

13 Ombudsman

13.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ALPSTOURS eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

13.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweiz. Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich

14 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Teilnehmerin und ALPSTOURS ist ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen ALPStours können ausschliesslich an deren Erfüllungsort und Gerichtsstand in Aarau angebracht werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 15. Sicherstellung. Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch die «SCHWEIZER REISEGARANTIE» sichergestellt.

Organisation und Durchführung ALPStours , Silvia Rey, CH-5704 Egliswil